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Das neue Covid-Gesetz tritt am 01/04/2023 in Kraft

Liebe Bewohner, liebe Familien, liebe Angehörige, liebe Mitarbeiter!

Nach der Veröffentlichung des neuen Covid-Gesetzes, das vom 01.04.2023 bis 31.12.2023 für Pflegeheime gilt, möchten wir Sie über folgende Änderungen informieren:

  • die Abschaffung der Maskentragepflicht in Pflegeheimen
  • die Abschaffung der Antigen-Tests für aile
  • die Abschaffung der lsolationspflicht (im Falle eines positiven Tests)
  • die Abschaffung der systematischen Rückverfolgung ( contact tracing)
  • die Beendigung der Berichterstattung für die Unterbringungseinrichtungen

Das Tragen eines Mundschutzes bleibt in Pflegeheimen und Krankenhausern gesetzlich erlaubt (aber nicht vorgeschrieben). Die Pflicht zur Isolierung wird in Luxemburg abgeschafft.

Wir stellen Ihnen Masken zur Verfügung.

Nach drei Jahren Einschränkungen kommen wir endlich wieder zur Normalitat zurück, ohne jedoch zu vergessen, dass wir unsere Bewohner durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen schützen müssen.

Wir danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit und für all Ihre Bemühungen während dieser langen Zeit.

Corinne Fornacciari
Chargée de direction Elysis-Kirchberg