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Mitteilung der Direktion – Empfehlungen der Ministerien für Familie und Gesundheit sowie der Gesundheitsdirektion vom 22/09/2021

Die Entwicklung der Gesamtsituation innerhalb der Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen ermöglicht die Rückkehr zu einer „neuen Normalität” und die Wiederherstellung des sozialen Lebens in unserer Einrichtung.

Dennoch ist es zu früh, jegliche Wachsamkeit aufzugeben. Trotz der Fortschritte bei der Covid-19-Impfung besteht weiterhin die Gefahr einer neuen Infektionswelle. Sporadische Infektionen werden auch in Zukunft Teil unserer neuen Lebenswirklichkeit sein. Es ist demnach wichtig, sowohl das Eindringen als auch die Verbreitung des Virus zu verhindern, und gleichzeitig den Rechten und Freiheiten unserer Bewohner Rechnung zu tragen.

Während den Bewohnern eine dritte Impfdosis angeboten wird, muss der Impfstatus des Personals durch die Verantwortlichen der Pflegeeinrichtungen aktiv im Rahmen eines informativen, pädagogischen Ansatzes gefördert werden.

Um den neusten Entwicklungen Rechnung zu tragen, möchten wir Ihnen hiermit die kürzlich vom Familienministerium, vom Gesundheitsministerium und von der Gesundheitsbehörde erarbeiteten neuen Empfehlungen vom 22. September 2021 vorstellen. Diese Empfehlungen wurden ebenfalls von der Ständigen Kommission für ältere Menschen genehmigt, welche aufgrund eines von der Abgeordnetenkammer am 13. Juli 2021 angenommenen Antrags eingesetzt wurde. Sie werden regelmäßig überarbeitet und ggf. angepasst, sofern es die Entwicklung der Covid-19-Pandemie erfordert.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die folgenden Anhänge integraler Bestandteil der Empfehlungen sind und ebenfalls für Elysis gelten:

  • Anhang 1: Gesetz vom 14. September 2021 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 17. Juli 2020 über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
  • Anhang 2: Anordnung des Gesundheitsdirektors vom 4. Mai 2020 über Situationen am Lebensende
  • Anhang 3: Anordnung des Gesundheitsdirektors vom 30. Juni 2021 über den Einsatz von Antigen-Schnelltests bei Bewohnern von Pflegeeinrichtungen
  • Anhang 4: Strategien für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) vom 6. April 2020
  • Anhang 5: Anordnung des Gesundheitsdirektors vom 22. September 2021

Für Angehörige der Gesundheitsberufe sowie das bei Elysis beschäftigte Pflege- und Betreuungspersonal gelten die folgenden Vorschriften:

  1. Bei Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten (insbesondere Fieber, Husten, Atembeschwerden) ist es verboten, den Arbeitsplatz zu betreten oder dort zu verweilen.
  2. Durchführung, innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der Symptome, eines NAAT-Tests (Nukleinsäure-Amplifikationstest) zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei allen Angehörigen der Pflege- und Betreuungsberufe, wenn der konsultierte Arzt, ggf. per Telekonsultation, den Verdacht auf COVID-19 bestätigt.
  3. Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses muss der Betroffene unverzüglich seinen Arbeitgeber informieren und ihm den Bericht des Labors für medizinische Analysen in schriftlicher Form, unter Angabe der Identität, des Datums der Probenahme und des Testergebnisses übermitteln.
  4. Einhaltung der standardmäßigen Hygienevorschriften und, bei Kontakt mit Patienten mit Verdacht auf COVID-19 oder bestätigter Infektion, Einhaltung der zusätzlichen Kontakt- und Tröpfchenschutzmaßnahmen; ggf. Einhaltung der Empfehlungen und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
  5. Das Tragen von Arbeitskleidung, die ausschließlich für den Arbeitsplatz bestimmt ist, täglich gewechselt wird und bei 60°C waschbar ist.
  6. Handhygiene:
    – für Bewohner: verstärkte Handhygiene (vor dem Verlassen des Zimmers, vor und nach jeder Mahlzeit und Teilnahme an einer Gruppenaktivität);
    – Mitarbeiter, Ärzte, Zulieferer, Besucher, usw.: Einhaltung der Handhygiene-Regeln bei folgenden 5 Anlässen (vor und nach dem Kontakt mit einem Bewohner, vor einer aseptischen Handlung, nach dem Kontakt mit dem Umfeld des Bewohners, nach dem Kontakt mit biologischen Flüssigkeiten).

Für Direktionsbeauftragte, Abteilungsleiter und Mitarbeiter, die COVID-19-gefährdete Personen betreuen:

  1. Sicherstellen, dass das Verbot des Zugangs zum Arbeitsplatz, einschließlich der Erholungsräume für das Personal, von allen Pflege- und Betreuungskräften, die auf eine COVID-19-Infektion hindeutende Symptome (insbesondere Fieber, Husten, Atembeschwerden) aufweisen, eingehalten wird;
  2. Führung eines Registers, in das die HR-Abteilung alle Abwesenheiten von Mitarbeitern einträgt, die ihr ein positives SARS-CoV-2-Testergebnis mitgeteilt haben;
  3. Die Meldung aller beim Personal aufgetretenen COVID-19-Fälle bei der Gesundheitsinspektion durch die HR-Abteilung;
  4. Die Ernennung von zwei Bezugspersonen für die Infektionsprävention und -kontrolle (Barbara, Benoit W, Flora B), welche
    – eine von der Gesundheitsbehörde veranstaltete spezifische Schulung zur COVID-19-Prävention absolvieren;
    –  die Schulung unserer Mitarbeiter in Sachen COVID-19-Prävention sowie die Überprüfung der erworbenen Kenntnisse vornehmen;
    – sicherstellen, dass die Empfehlungen ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Direktion der Einrichtung über jegliche Verstöße informieren.
  1. Die Überwachung der Anwendung, der oben genannten Präventivmaßnahmen;
  2. Die Ernennung einer Bezugsperson für die Datenerhebung und die Übermittlung der im Rahmen der COVID-19-Krise erforderlichen Indikatoren, einschließlich der nationalen Identifikationsnummer, für alle positiv auf COVID-19 getesteten oder infolge dieser Infektion verstorbenen Personen;
  3. Die Überwachung der täglichen Übermittlung der Indikatoren an die Gesundheitsbehörde gemäß den vereinbarten Abläufen und Formaten;
  4. Die Bereitstellung von bei 60°C waschbarer Arbeitskleidung für das Personal, ansonsten die Möglichkeit, diese Kleidung zu reinigen, ansonsten die Bereitstellung von Beuteln, die den Transport dieser Kleidung zum Wohnort des Personal ermöglichen und gleichzeitig die Kontaminationsgefahr verringern.

Zugang zu Elysis und Covid Check:

Für den Zugang zu Elysis wird jeder aufgefordert, sich einer Anti-Covid-Kontrolle durch einen obligatorischen Covid Check zu unterziehen:

  • Wenn der Covid Check gültig ist (entweder ein EU-Impfpass oder eine Covid-Genesungs-Bescheinigung + 1 Impfung[1], oder ein negatives PCR-Test-Zertifikat von weniger als 72 St. oder ein Antigen-Schnelltest von weniger als 48 St.) wird der Zugang gestattet.
  • Falls kein gültiger Covid Check vorliegt, muss ein Antigen-Schnelltest gemacht werden.
  • Bei Symptomen (Fieber, Husten, Anosmie, grippeähnliche Erkrankungen der oberen oder unteren Atemwege) werden weder Besucher noch das Personal im Elysis zugelassen.
  1. Für nicht geimpfte Elysis-Mitarbeiter: obligatorische Anti-Covid-Kontrolle per Antigen-Schnelltest dreimal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) vor Schichtbeginn:
  • Für alle Morgenschichten, obligatorische Kontrolle auf dem entsprechenden Stockwerk, unter der Verantwortung des diensthabenden Abteilungsleiters
    • Vorlage eines gültigen Covid Checks
    • Ansonsten, obligatorische Kontrolle anhand eines Selbsttests (Antigen-Schnelltest) und Validierung durch den Abteilungsleiter
    • Der Abteilungsleiter validiert die Durchführung der Kontrolle
    • Bei Verweigerung oder positivem Testergebnis, Benachrichtigung der Pflegeverantwortlichen
  • Für alle Nachmittagsschichten, obligatorische Kontrolle auf dem entsprechenden Stockwerk, unter der Verantwortung des Abteilungsleiters:
    • Vorlage eines gültigen Covid Checks
    • Ansonsten, obligatorische Kontrolle anhand eines Selbsttests (Antigen-Schnelltest) und Validierung durch den Abteilungsleiter
    • Der Abteilungsleiter validiert die Durchführung der Kontrolle
    • Bei Verweigerung oder positivem Testergebnis, Benachrichtigung der Pflegeverantwortlichen
  • Für alle Nachtschichten, obligatorische Kontrolle unter der Verantwortung des diensthabenden Krankenpflegers:
    • Vorlage eines gültigen Covid Checks
    • Ansonsten, obligatorische Kontrolle anhand eines Selbsttests (Antigen-Schnelltest) und Validierung durch den Krankenpfleger
    • Der Krankenpfleger validiert die Durchführung der Kontrolle
    • Bei Verweigerung oder positivem Testergebnis, Benachrichtigung des diensthabenden Verantwortlichen
  1. Für geimpfte oder genesene Elysis-Mitarbeiter: obligatorische Kontrolle anhand eines Selbsttests (Antigen-Schnelltest): jeweils am 1. und 3. Mittwoch des Monats vor jedem Schichtbeginn (morgens, nachmittags oder nachts)
  2. Für Familienangehörige und Besucher obligatorische Anti-Covid-Kontrolle vor jedem Besuch in der Einrichtung:
  • Besuche sind in der gesamten Einrichtung von 10:00 bis 18:00 Uhr erlaubt, nach Eintragung in das Register
  • Einhaltung der offiziellen Empfehlungen der verschiedenen Ministerien (Hygieneschutzmaßnahmen)
  • Tragen einer FFP2- oder einer chirurgischen Maske
  • Ein Selbsttest (Antigen-Schnelltest) ist vor jedem Besuch obligatorisch, außer bei Vorlage eines gültigen Covid Checks
  • Haustiere sind bei Elysis zugelassen
  • Über Sonderwünsche entscheiden die Pflegeverantwortlichen von Fall zu Fall (Kinder, Palliativmedizin, …)
  • Familienangehörigen wird empfohlen, sich regelmäßig testen zu lassen.

Für Zulieferer von Elysis: obligatorische Anti-Covid-Kontrolle 3 Mal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags) vor jedem Schichtbeginn:

  • Für alle Morgenschichten, vor dem Betreten des Umkleideraums, obligatorische Kontrolle in ihren jeweiligen Räumlichkeiten (Wäscherei, Küche) unter der Verantwortung ihres Vorgesetzten (Küche, Wäscherei, Technik)
    • Vorzeigen eines gültigen Covid Checks an den Vorgesetzten
    • Ansonsten, obligatorische Kontrolle anhand eines Selbsttests (Antigen-Schnelltest) und Validierung durch den Vorgesetzten
    • Der Vorgesetzte bestätigt die Durchführung der Kontrolle und informiert die Logistikabteilung
    • Bei Verweigerung oder positivem Testergebnis, Benachrichtigung der Logistikabteilung, welche die nötigen Schritte einleitet.

Das Leben innerhalb des Hauses

  • Der Teesalon ist gemäß den in Luxemburg geltenden HORECA-Regeln geöffnet
  • Die Anti-Covid-Kontrolle wird am Eingang von Elysis durchgeführt
  • Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen und Tragen einer Maske in den Gemeinschaftsbereichen
  • Für Familienmahlzeiten sind Gourmet-Speisekarten im Teesalon verfügbar, nicht auf den Stockwerken

Für alle (nicht geimpften) Bewohner:

  • Einmal täglich Messen der Körpertemperatur, die in der Pflegeakte zu vermerken ist.
  • Bei Symptomen, Isolierung, Durchführung eines PCR-Tests und Benachrichtigung des Arztes.
  • Anti-Covid-Kontrolle mit dem Covid Check oder Fortsetzen der Antigen-Tests drei Mal wöchentlich (montags, mittwochs und freitags).
  • Ausflüge außerhalb von Elysis sind gemäß den offiziellen Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestattet.
  • Das Tragen von chirurgischen Masken oder FFP2-Masken ist in den Gemeinschaftsbereichen von Elysis sowie im Garten obligatorisch.

Für alle (geimpften oder genesenen) Bewohner:

  • Einmal täglich Messen der Körpertemperatur, die in der Pflegeakte zu vermerken ist.
  • Bei Symptomen, Isolierung, Durchführung eines PCR-Tests und Benachrichtigung des Arztes.
  • Ausflüge außerhalb von Elysis sind gemäß den offiziellen Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestattet.
  • Das Tragen von chirurgischen Masken oder FFP2-Masken ist in den Gemeinschaftsbereichen von Elysis sowie im Garten obligatorisch.
  • Obligatorische Antigen-Schnelltests am 1. und 3. Mittwoch eines jeden Monats.

Hinweis:

Jeder positive Test erfordert die sofortige Selbstisolierung der getesteten Person.

Besuchern steht für die Durchführung der Tests der Besprechungsraum zur Verfügung.

Die Direktion ersucht alle Mitarbeiter, die geltenden offiziellen Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen, sich zu deren Einhaltung zu verpflichten und das auf jedem Stockwerk verfügbare Register zu unterzeichnen.

Frédéric Piromalli

Direktor

[1] Anmerkung: Gültig sind nur Covid-Genesungs-Bescheinigungen von weniger als 180 Tagen